Vollstationäre Pflege

Wir stellen Sie in den Mittelpunkt der Pflege

Das oberste Ziel unserer Pflege und Betreuung im Seniorencentrum St. Raphael beinhaltet für die Gesamtheit der Bewohner die Erhaltung größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit durch eine qualifizierte Pflege. Dabei übernehmen die Mitarbeiter die verantwortliche und kompetente Planung, sowie die Durchführung einer bewohnerorientierten Pflege und Betreuung.

Wir achten selbstverständlich auf aktive und ganzheitliche Förderung von Fähigkeiten und Ressourcen, möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen oder Betreuer im Rahmen der individuellen Gegebenheiten.

Unsere Leitsätze:

  • Wir fördern, betreuen, pflegen in vielfältiger Weise.
  • Wir erbringen bedarfsgerechte, qualifizierte und effektive Leistungen.
  • Wir motivieren, delegieren, entwickeln und verstehen uns als lernende Organisation.
  • Wir vermitteln, verbinden und integrieren innerhalb sozialer Netzwerke.
  • Wir wirken mit an sozial gerechten und menschenwürdigen gesellschaftlichen Bedingungen. 

Die Pflegecharta

Wir haben uns die acht Artikel der Charta der Rechte hilfe – und pflegebedürftiger Menschen verinnerlicht, um die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohner in einem möglichst hohen Maße zu erhalten und zu fördern:

  • Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
  • Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
  • Artikel 3: Privatheit
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
  • Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
  • Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
  • Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
  • Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Ihre Ansprechpartner im Bereich der Pflege:
  • Anja Dickel
    Pflegedienstleitung & stv. Einrichtungsleitung

  • Stefan Riekes
    Wohnbereichsleitung (WB2)

  • Matthias Menke
    Wohnbereichsleitung (WB 3) & stellvertretende Pflegedienstleitung

  • Melanie Schulte
    Wohnbereichsleitung (WB 1)