Kurzzeitpflege

Zeitlich begrenzte Pflege

Bis zu theoretisch 56 Tagen bzw. acht Wochen je Kalenderjahr ist die sogenannte "Kurzzeitpflege" im Seniorencentrum St. Raphael möglich. Insgesamt acht eingestreute Plätze für die Kurzzeitpflege ermöglichen die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Diese Leistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers nach dem Sozialgesetzbuch (Vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung nach § 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII).

Entlastung und Rückkehr-Hilfe

Pflegende Angehörige können durch die Kurzzeitpflege eine zeitliche begrenzte Entlastung erfahren oder aber pflegebedürftige Menschen werden beispielsweise nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereitet. Die Kurzzeitpflege soll bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen, bei seelischer Überforderung der Pflegeperson oder vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen.

Verfügbarkeit nicht immer gewährleistet

Im Seniorencentrum St. Raphael stehen insgesamt acht eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Das bedeutet, dass Kurzzeitpflege nur möglich ist, wenn aktuell ein Bewohnerzimmer verfügbar ist. Eine Vorplanung für einen längeren Zeitraum ist daher leider nicht möglich! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Pflegesätze für Kurzzeitpflege

Folgende Kosten fallen ab 01.01.2025 an, wenn Sie die Kurzzeitpflege im Seniorencentrum St. Raphael in Anspruch nehmen möchten:

Pflegegrad Tagessatz Hinweise
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse generell die Gesamtkosten für Leistungen der Kurzzeitpflege bis zu einer Höhe von 1.854,00 €, inkl. 4,96 € Ausbildungsumlagen.
     
Grad 2 tgl. 86,08 €* Betrag reicht für 21 Tage - mit Verhinderungspflege zusätzlich 19 Tage
Grad 3 tgl. 102,97 €* Betrag reicht für 18 Tage - mit Verhinderungspflege zusätzlich 16 Tage
Grad 4 tgl. 120,59 €* Betrag reicht für 15 Tage - mit Verhinderungspflege zusätzlich 13 Tage
Grad 5 tgl. 128,52 €* Betrag reicht für 14 Tage - mit Verhinderungspflege zusätzlich 13 Tage

*inkl. Ausbildungsumlage

Wichtige Hinweise:

  • Der Anteil der Investitionskosten wird vom Hochsauerlandkreis übernommen (Bitte unbedingt Pflegestufenbescheid beifügen, da sonst der HSK die Kosten nicht übernimmt).
  • Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Einzelzimmerzuschlag von 1,12 € / täglich fällig.
  • Der Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung von derzeit 41,83 € ist vom Bewohner bzw. in Ausnahmefällen vom Sozialamt zu zahlen.

Die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege (1.854 Euro) und Verhinderungspflege (1.685 Euro) werden ab dem 01. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst und können flexibel kombiniert werden. 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema:
  • Axel Trompeter
    Einrichtungsleitung

  • Elisabeth Schauerte
    Aufnahme / Verwaltung

  • Cornelia Mertens
    Aufnahme / Verwaltung